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Florian Dederichs

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Lieferkettengesetz: Wie Sie sich vorbereiten können

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen in ganz Deutschland das Lieferkettengesetz einhalten. Von der Umweltzerstörung bis zur modernen Sklaverei zielt das Lieferkettengesetz auf eine ganze Reihe drängender Probleme ab. Es schreibt eine angemessene Sorgfaltspflicht in der Lieferkette vor, indem es zu bestimmten Prozessen und Berichterstattung verpflichtet. Diese werden durch hohe Geldstrafen und die Androhung zivilrechtlicher Ansprüche untermauert. Unternehmen sollen nicht länger die Augen vor dem Handeln ihrer Zulieferer verschließen können, sie sollen ihren Einkauf optimieren.

Aber was genau ist das Lieferkettengesetz, wen betrifft es, und was muss ein Unternehmen tun, um es einzuhalten?

In diesem Artikel erörtern wir das Ziel, die praktischen Aspekte und die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes und präsentieren einen Drei-Punkte-Plan, um die Transparenz in Ihrer Lieferkette zu verbessern und alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

 


 

Was ist das Lieferkettengesetz?

 

Im Jahr 2021 ergab eine Studie der deutschen Regierung, dass nur 13-17 % der deutschen Unternehmen eine angemessene Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte in der Lieferkette erfüllen. Angesichts der zunehmenden Forderungen nach mehr ökologischer und sozialer Verantwortung der deutschen Unternehmen verabschiedete der Bundestag im Juni desselben Jahres das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, oder gemeinhin genannt das "Lieferkettengesetz".

Basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zielt das Gesetz auf eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette ab, darunter Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, die Verweigerung von Arbeitnehmerrechten wie Arbeitsschutz und Gewerkschaftsrechte, Diskriminierung und Ungleichbehandlung sowie die Nichteinhaltung von Umweltstandards und Umweltschutzvorschriften im Kontext der menschlichen Gesundheit und dem menschlichen Leid.

Das Lieferkettengesetz verbietet alle diese Praktiken in der Lieferkette, indem es eine Reihe von Maßnahmen für Berichterstattung und Risikomanagement vorschreibt. Dazu gehören:

  • Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, in der die Maßnahmen beschrieben werden, die das Unternehmen zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes ergreift
  • Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems und die Einführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen innerhalb der Organisation und der Lieferkette
  • Regelmäßige und transparente Dokumentation und Berichterstattung zu den ergriffenen Maßnahmen

Kommt ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nach, drohen hohe Bußgelder: bis zu 800 Tsd. EUR für kleinere Unternehmen und bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen mit einem Umsatz von über 400 Mio. EUR. Darüber hinaus ermöglicht es Opfern von Menschenrechtsverletzungen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen – im Namen der Opfer auch durch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen. Dies kann zu potenziell exorbitanten Kosten für Prozesse und Vergleiche führen.

 

Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

 

Das Lieferkettengesetz gilt für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz, eine Zweigniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder einen eingetragenen Firmensitz in Deutschland haben. Dazu gehören demnach auch in Deutschland tätige multinationale Unternehmen. Die schrittweise Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beginnt am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – hierzu zählen schätzungsweise 600 deutsche Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Bei multinationalen Unternehmen wird hierbei die Zahl der in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter herangezogen. 

Tier-1-Lieferanten stehen im Mittelpunkt des Lieferkettengesetzes und werden verpflichtet die Menschenrechtsverpflichtungen vertraglich zu vereinbaren. Für Tier-2-Lieferanten ist das Lieferkettengesetz derzeit weniger streng; sie müssen sich einer "passiven Überwachung" in Bezug auf die Menschenrechte unterziehen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass kleinere Unternehmen aus dem Schneider sind. Erstens ist eine zukünftige Ausweitung der Größenklassen wahrscheinlich. Bereits für das Jahr 2026 ist eine Überprüfung und mögliche Erweiterung des Lieferkettengesetzes durch die deutsche Regierung angesetzt. Auch auf europäischer Ebene wird zunehmend über weitere Lieferkettenregelungen diskutiert, welche die Schwellenwerte für die Unternehmensgröße senken und die Verpflichtungen ausweiten könnten.

Zweitens wird sich das Lieferkettengesetz nicht nur auf Unternehmen auswirken, die unmittelbar unter die Regulatorik fallen. Um das Risiko zu mindern, werden direkt betroffene Unternehmen unweigerlich eine größere Sorgfaltspflicht in ihren eigenen Lieferketten vorschreiben und so an Zulieferer weiter reichen. Auswirkungen des Lieferkettengesetzes werden in allen Teilen der Wirtschaft erwartet, von multinationalen Unternehmen bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen.

Kurz gesagt, unabhängig von der Größe des Unternehmens werden Sie die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes zu spüren bekommen. So ist es für alle Unternehmen wichtig, jetzt entsprechende Maßnahmen zu ergreifen- aus rechtlicher und natürlich auch aus moralischer Sicht. Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Verantwortung und Nachhaltigkeit kann eine Schädigung der öffentlichen Wahrnehmung noch dazu weitaus kostspieliger sein als eine rechtlich verhängte Geldstrafe.

 

Wie Sie sich auf das Lieferkettengesetz vorbereiten können

 

Einfach ausgedrückt: Der beste Weg zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist die Verbesserung der Transparenz in Ihrer Lieferkette. Aber was bedeutet das und wie können Sie das erreichen?

Bevor wir uns mit den praktischen Aspekten befassen, sollten wir über die Denkweise und unseren Standpunkt sprechen - denn die Einhaltung des Lieferkettengesetzes sollte nicht als Kostenfaktor, sondern als Chance gesehen werden.

Wir bei OCM sind der Meinung, dass eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette nicht nur eine moralische und bald auch rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch ein wirtschaftlicher Treiber zur Verbesserung der Unternehmensperformance. Wenn beispielsweise sichergestellt wird, dass alle Arbeitnehmer der gesamten Lieferkette fair behandelt und angemessen bezahlt werden, fördert dies ein integratives Arbeitsumfeld. Dies wiederum verbessert die Qualität des Endprodukts oder der Dienstleistung, während ein respektvoller Umgang mit der lokalen Umwelt zum Beispiel die zukünftigen Ernteerträge erhalten oder sogar steigern kann. 

Wir ermutigen Unternehmen, ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Denken in ihren Betrieben zu verankern und das Lieferkettengesetz als einen von mehreren Hebeln zu nutzen, um sicherzustellen, dass dies auf allen Ebenen geschieht, von der Vorstandsetage bis zur Fabrikhalle und in die Lieferkette hinein.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen Drei-Punkte-Plan zur Vorbereitung auf das Lieferkettengesetz entwickelt.

Wenn man Lieferketten sich selbst überlässt, wachsen sie organisch und verzweigen sich in Regionen und Branchen, welche nicht unbedingt die erste Absicht des Unternehmens waren. Oft ist es so, dass die Supply Chain Abteilung ihre eigene Lieferkette nicht vollständig versteht oder nicht ganzheitlich überblicken kann. Der erste Schritt auf dem Weg zu einer transparenten und verantwortungsvollen Lieferkette ist daher eine umfassende Prüfung und Risikobewertung.

Dies sollte für jeden einzelnen Lieferanten in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit durchgeführt werden. Bei der Durchführung des Audits müssen die folgenden Fragen beantwortet werden:

    • In welchem Land ist der Lieferant tätig? Ist dieses Land für seine Menschenrechts- und Umweltverstöße bekannt? Verfügt das Land über die entsprechenden Gesetze und Kontrollen, um Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und werden diese Gesetze ordnungsgemäß durchgesetzt?

    • Welche Art von Arbeit führt der Lieferant aus? Handelt es sich weitgehend um manuelle Arbeit? Wenn ja, wer führt die Arbeit aus und unter welchen Bedingungen?

    • Welche Kontrollen und Maßnahmen hat der Lieferant bereits eingeführt, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern? Wie ist seine Lieferkette strukturiert? Wie aufgeschlossen sind die Zulieferer gegenüber Veränderungen?

Sobald diese Fragen beantwortet sind, kann das Team schnell ein Risikoprofil seiner Lieferanten erstellen. Bei Lieferanten, die als risikoreich eingestuft werden, muss sofort gehandelt werden, entweder durch gemeinsame Optimierungsmaßnahmen oder durch das Einleiten einer Ausschreibung, um einen neuen Partner zu finden. In Fällen, in denen der Lieferant als risikoreich eingestuft wird, aber eine hohe Abhängigkeit und wenig Handlungsspielraum besteht, kann eine völlig neue Strategie für die Lieferkette erforderlich sein, z. B. die Verlegung des Betriebs in eine andere Region oder eine Umgestaltung der Lieferantenstruktur.

Das Lieferkettengesetz verlangt nicht nur, dass Unternehmen ihre Lieferketten einmalig in Einklang bringen, sondern schreibt auch angemessene Prozesse und Kontrollmechanismen für die Zukunft vor. In dieser Beziehung handelt es sich sowohl um eine organisatorische Umgestaltung als auch um eine Reorganisation der Lieferkette.

Zunächst müssen betroffene Unternehmen eine Grundsatzerklärung abgeben, in der beschrieben wird, wie das Lieferkettengesetz eingehalten wird. Die Erklärung ist öffentlich zugänglich zu machen und sollte von der Geschäftsleitung mit Abteilungsleitern und rechtlichen Beratern definiert werden.

Nach der Verabschiedung dieser Grundsatzerklärung kommt die eigentliche Arbeit - das Unternehmen muss das, was es angekündigt hat, auch in die Praxis umsetzen. 

Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden dargestellt:

  • Ernennung eines Verantwortlichen für das Lieferkettengesetz: Dies kann durch die Erweiterung einer bestehenden Funktion oder - in Branchen mit hohem Risiko - durch die Einführung einer gänzlich neuen Funktion geschehen.

  • Verankerung neuer Entscheidungsprozesse und Risikoanalysen: Bei allen Entscheidungen entlang der Lieferkette müssen mögliche Menschenrechtsverletzungen berücksichtigt werden. Im Entscheidungsprozess müssen wirksame Sorgfalts- und Risikoanalysen greifen - von Kontrollpunkten in internen Entscheidungsgremien bis hin zu angepassten Anforderungen in Ausschreibungsunterlagen und Lieferantenbewertungen. Diese Risikoanalysen ähneln den initialen Prüfungen und Risikobewertungen der Lieferkette. Stellen Sie kontinuierlich die richtigen Fragen und hinterfragen Sie falsche Verhaltensweisen.

  • Berichterstattung und Dokumentation: Eine transparente Dokumentation und Berichterstattung ist auf zwei Ebenen erforderlich. Erstens muss der Lieferant über seine Aktivitäten und Bemühungen zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes berichten. Dies kann beispielsweise mit bestehender Berichterstattung über die Lieferantenperformance kombiniert werden - durch messbare und vertraglich festgehaltene KPIs untermauert. Zweitens muss das Unternehmen selbst eine transparente Berichterstattung und Dokumentation gewährleisten. Dieser Aspekt des Lieferkettengesetzes dient dazu, Behörden - und der Öffentlichkeit - zu zeigen, dass das Unternehmen alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um seine Lieferkette verantwortungsvoll zu gestalten.

  • Einführung von Meldeverfahren: Im Rahmen des Lieferkettengesetzes müssen Unternehmen Verfahren einrichten, die Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen und Hinweise auf Missstände ermöglichen. Die Prozesse sollten Meldungen so weit wie möglich fördern, indem Beschwerden beispielsweise anonym eingereicht werden können. Selbstverständlich muss nach Eingang derartiger Beschwerden auch unverzüglich reagiert werden. Hierfür sollten ebenfalls entsprechend notwendige Maßnahmen ergriffen und Standardprozesse eingerichtet werden. All dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des ernannten Verantwortlichen für das Lieferkettengesetz im Unternehmen.

  • Schulung der Mitarbeiter: Die Grundsatzerklärung zum Lieferkettengesetz sollte im gesamten Unternehmen verbreitet und thematisiert werden, um das Bewusstsein hierfür zu schärfen. Für die von dem Gesetz direkt betroffenen Abteilungen, wie z. B. das Supply Chain Management und der Einkauf, sollten unter der Leitung des Verantwortlichen für das Lieferkettengesetz eine Reihe von Schulungen stattfinden, in denen die Mitarbeiter über die neuen Regelungen, Prozesse und Kontrollen informiert werden.

Wie bereits erwähnt, könnten durch eine Erweiterung des deutschen Lieferkettengesetzes auch kleinere Unternehmen einbezogen werden oder auf Grund von Maßnahmen auf EU-Ebene neue Regeln eingeführt werden. So oder so, eine Lockerung des Gesetzes ist sehr unwahrscheinlich. Das Gesetz dreht an der Schraube gegen Menschenrechtsverletzungen, und das zu Recht.

Klimawandel, wirtschaftlicher Abschwung, Konflikte - Not und Elend sind oft Vorläufer von Menschenrechtsverletzungen. Deshalb ist es ebenso wichtig, die Lieferkette regelmäßig vor dem Hintergrund globaler Ereignisse zu überprüfen und dadurch aufkommende Risiken und Probleme von vornherein zu vermeiden.

Natürlich wird ein Großteil davon durch die bereits eingerichteten Prozesse aufgefangen. Dennoch lohnt es, die Prozesse an sich zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie wie vorgesehen funktionieren. Die Aufrechterhaltung der Transparenz erfordert kontinuierliche Anstrengungen.

 

Wann sollten die Vorbereitungen auf das Lieferkettengesetz starten?

 

Um es ganz offen zu sagen: Die Vorbereitungen für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hätten schon gestern beginnen müssen.

Erstens sind die erforderlichen Änderungen langwierig und komplex. Die Auswahl des richtigen Personals, die Konzeption, Umsetzung und Verankerung von Prozessänderungen, die Schulung der betroffenen Supply-Chain-Abteilungen und die Sicherstellung, dass alles vor dem Starttermin am 1. Januar 2023 reibungslos funktioniert - all das kostet Zeit und Mühe, und es gibt keinen Raum für Fehler. 

Nicht zu vergessen, dass sich Unternehmen in manchen Fällen aus nicht konformen Lieferantenbeziehungen lösen müssen. Im besten Fall kann dies eine moderate Anzahl von Ausschreibungen bedeuten, im schlimmsten Fall die Umstrukturierung der gesamten Lieferkette. Solche Aktivitäten können Monate oder sogar länger dauern.

Zweitens wird eine nachhaltige, verantwortungsvolle Lieferkette, nicht nur moralische und rechtliche Verpflichtungen erfüllen, sondern - wie bereits angedeutet - auch die Leistung verbessern. Daher sollte die Umstellung auf eine nachhaltige Lieferkette nicht nur einer gesetzlichen Frist folgen, sondern auch jetzt und so schnell wie möglich realisiert werden, um die Aussichten auf kurze und lange Sicht zu verbessern.

 


 

Wie OCM mit den Vorbereitungen auf das Lieferkettengesetz helfen kann

 

Entweder ist alles in bester Ordnung. Sie haben bereits die entsprechenden Prüfungen durchgeführt und sehen dem Stichtag 1. Januar 2023 mit wenig Besorgnis oder Stress entgegen. Es wird sich nicht viel ändern, wenn das neue Jahr anbricht...

Oder, was wahrscheinlicher ist, Sie beginnen, das Ausmaß und die Komplexität der Änderungen zu erkennen, die erforderlich sind, um dem Lieferkettengesetz zu entsprechen. Entweder hat die Umstellung noch nicht begonnen, oder sie geht nicht schnell genug voran, um die Frist einzuhalten. Sie verzetteln sich in ineffektiven Besprechungen und verfügen nicht über das nötige Fachwissen, um wirksame Entscheidungen zu treffen. Ihre Mitarbeiter sind überfordert und versuchen, ihre täglichen Aufgaben mit diesem Projekt unter einen Hut zu bringen, das - wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird - schwerwiegende, ja sogar existenzielle Folgen haben kann.

Ganz gleich, ob Sie zu den 600 Unternehmen gehören, die von der ersten Welle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind, zu den Tausenden, die bis 2024 in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen werden, oder ob Sie ein Tier-1-Lieferant sind, der vertraglich zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes verpflichtet wird: Die Herausforderungen, vor denen Sie stehen, sind uns bekannt- und Hilfe ist vorhanden.

Wir bei OCM verfügen über jahrelange Erfahrung in der Umsetzung komplexer Veränderungen in der Lieferkette, die strengen gesetzlichen Auflagen unterliegen. Unser Ethos in Bezug auf eine nachhaltige Lieferkette ist, dass unsere Veränderungen von Dauer sind. Wir bieten Ihnen die Ressourcen, das Fachwissen und den Antrieb, um Ihr Unternehmen in Einklang mit dem Lieferkettengesetz zu bringen.

Möchten Sie mehr über unsere Module Einkaufsberatung und Dienstleistungen erfahren? Möchten Sie sich mit uns austauschen, wie wir Ihnen helfen können? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

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